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E-ID: Freiwillig. Kostenlos. Kontrolle.

Autorenbild: evaspatz
evaspatz
23. Aug.
6 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 24. Aug.

E-ID: Öffnen wir die Blackboxes

Freiwillig. Kostenlos. Kontrolle. Vertrauensinfrastruktur.


Wir lesen dieselben Wörter - aber nicht zwingend dieselbe

Bedeutung.


Warum dieser Blog?


Menschen können nur informiert entscheiden, wenn sie verstehen, was verwendete Wörter tatsächlich garantieren - und in welcher Infrastruktur diese Entscheidung wirkt.

Eine kurze Anleitung zum Systeme-Lesen. Für Ja-Sager, Nein-Sager und alle, die

selbst nachprüfen wollen, wenn es um die E-ID geht.



1. Lebenslogik ist nicht Behördensprache

Ein Wort kann im Alltag eindeutig klingen und im Recht, in einer Botschaft oder in einer technischen Architektur einen engeren, besonderen oder erst auslegungsbedürftigen Inhalt haben.


Lebeslogisch zu lesen

Systemisch zu prüfen



«freiwillig» = ich kann problemlos Nein

sagen

Welche Pflicht ist ausgeschlossen? Welche Folgen des Nein bleiben möglich?

«kostenlos» = es kostet mich nichts

Welche konkrete Leistung kostet CHF 0 - und welche Voraussetzungen/Folgen nicht?

«Kontrolle» = ich bestimme über meine

Daten

Welche technischen Handlungen kann ich tatsächlich sehen, erlauben, ablehnen oder nachvollziehen?

«Vertrauen» = ich kann mich darauf

verlassen

Was bezeichnet «Vertrauensinfrastruktur»

technisch, organisatorisch und rechtlich?


Was ist hier eine Blackbox?

Ein Begriff, der verständlich wirkt, dessen konkreter Inhalt, Maßstab, Grenze oder

Zuständigkeit aber erst geöffnet werden muss. Die Box kann leer sein - oder sie ist längst gefüllt, nur an einer anderen Stelle: im Gesetz, in der Botschaft, in der Verordnung, in der Rechtsprechung oder in der technischen Ausgestaltung.


Unser Prüfweg:

Originalwortlaut -> lebenslogische Bedeutung -> verbindlicher Inhalt ->

Grenze/Ausnahme -> praktische Folge.



2. Blackbox: FREIWILLIG

Im Abstimmungsbüchlein steht:


«Die Nutzung der E-ID ist freiwillig und kostenlos.»


Auf S. 26 wird «freiwillig» konkretisiert: Es gibt keine Verpflichtung, die E-ID zu nutzen; der Bund bietet seine Dienstleistungen weiterhin analog an. Für ein künftiges Obligatorium in gewissen Fällen wäre eine Gesetzesänderung nötig.


Damit ist aber noch nicht jede Frage nach realer Wahlfreiheit beantwortet.


Rechtliche Frage

Praktische Frage

Darf ich Nein sagen?

Kann ich das Nein im Alltag tatsächlich

leben?

Besteht eine Nutzungspflicht?

Welche gleichwertige Alternative bleibt?

Was garantiert der Bund?

Was gilt bei Kanton, Gemeinde und

Privaten?

Ist die E-ID freiwillig?

Was kostet der Verzicht an Zeit, Geld,

Wegen oder Zugang?


Zwang muss nicht als staatlicher Befehl auftreten

Ein gesetzlicher Zwang ist nicht notwendig, damit praktischer Druck entsteht. Wenn immer mehr Nachweise und Dienste über dieselbe digitale Infrastruktur angeboten werden, kann der digitale Weg zum Normalfall werden.

Dann bleibt ein Nein möglicherweise erlaubt, während die Bedingungen des Nein aufwendiger werden.


Wichtig:

Das ist keine Behauptung, dass eine bestimmte künftige Benachteiligung eintreten wird. Es ist die Prüffrage: Welche Alternativen sind verbindlich gesichert - und welche Entwicklung bleibt offen?


In der Mitte des Bildes steht eine grosse schwarze Box. Darin sind Daten aus unserem Leben: von Banken, Verträgen, Gesundheit, Diplome usw. Es geht um die Frage, was die Regierung unter "kostenlos" und "freiwillig" versteht.
Ist die E-ID kostlos und freiwillig?

3. Blackbox: KOSTENLOS

Der Bund erklärt: Ausstellung und Nutzung der E-ID sind für Inhaberinnen und Inhaber

kostenlos. Bei einer Identitätsprüfung vor Ort darf die zuständige Stelle bereits heute eine Gebühr im unteren zweistelligen Frankenbereich erheben.


Kostenlos ist eine Preisangabe. Keine vollständige Folgenrechnung.


Was kostet CHF 0?

Was kann trotzdem kosten?

Ausstellung/Nutzung der E-ID

Gerät, Internet, Updates, technische

Voraussetzungen

Digitale Abwicklung

Zeit, Aufmerksamkeit, Lern- und

Bedienaufwand

E-ID selbst

konkrete Dienstleistungen oder alternative Verfahren

Ja zur digitalen Nutzung

Abhängigkeit von Gerät, Software, 2FA und Infrastruktur

Nein zur digitalen Nutzung

Fahrt, Termin, Gebühren, Zeit, Kraft oder eingeschränkter Zugang


Bund ≠ Kanton ≠ Gemeinde ≠ Private

«Die E-ID ist kostenlos» beantwortet nicht automatisch, welche Gebühren ein konkreter

kantonaler oder kommunaler Vorgang kostet oder wie ein privater Anbieter seine

Dienstleistung ausgestaltet. Deshalb gehört zu jeder Kostenangabe die Frage:

kostenlos für wen, wofür und auf welcher Ebene?


Die zweite Rechnung: Was kostet das Ja? Und was kostet das Nein? Geld ist nur eine mögliche Kostenart.



4. Blackbox: KONTROLLE

Hier wird es besonders lehrreich: Offizielle Bundesstellen verwenden sowohl «grösstmögliche Kontrolle» als auch «volle Kontrolle». Das Bundesamt für Justiz spricht von «grösstmöglicher Kontrolle über ihre Daten». Die E-ID-Projektseite und FAQ sprechen an anderer Stelle von «voller Kontrolle».


«Voll» und «grösstmöglich» sind sprachlich nicht dasselbe.


Die FAQ füllt «volle Kontrolle» konkret damit, dass Nutzende bei einer Überprüfung sehen, welche Informationen abgefragt werden, und der Abfrage zustimmen oder sie ablehnen können. Die Technologie-Seite nennt außerdem dezentrale Datenflüsse und technische Unverknüpfbarkeit von Nutzungsvorgängen.


Aber: Was müsste «volle Kontrolle» technisch bedeuten?


Prüffrage

Möglicher technischer Kontrollumfang

Sehen

Welche Daten werden gerade angefordert?

Entscheiden

Kann ich die Übermittlung erlauben oder

ablehnen?

Nachvollziehen

Kann ich später relevante Vorgänge

erkennen?

Weiterverwendung

Was kann ich nach der Übermittlung noch

beeinflussen?

Grenzen

Welche Datenvorgänge liegen ausdrücklich

nicht in meiner technischen Kontrolle?


Blackbox-Frage: Wer bestimmt, was «grösstmöglich» ist? Nach welchen Kriterien? Ohne definierten Kontrollumfang lässt sich ein Superlativ nicht vollständig überprüfen.



5. Blackbox: VERTRAUENSINFRASTRUKTUR

Das Wort klingt lebenslogisch wie eine Qualitätsaussage: eine Infrastruktur, der man vertrauen kann.

In den Bundesunterlagen ist «Vertrauensinfrastruktur» zugleich ein Fachbegriff für die

technische Plattform, die elektronische Nachweise ausstellen, besitzen und überprüfen lässt.


Wem oder was vertrauen wir hier eigentlich?


Ebene

Frage

Technik

Kann die Echtheit und Gültigkeit eines

Nachweises zuverlässig geprüft werden?

Organisation

Wer betreibt Register, Wallet, Ausstellung und Verifikation?

Recht

Welche Pflichten und Grenzen gelten für die Beteiligten?

Mensch

Welche Entscheidungen kann ich selbst

treffen und verstehen?

Kommunikation

Ist «Vertrauen» eine technische Funktion,

eine rechtliche Zusicherung oder beides?


Das Gesetz selbst macht die Infrastruktur größer als die E-ID.


Schon der vollständige Gesetzestitel lautet: Bundesgesetz über den elektronischen

Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise. Das Gesetz verlangt unter anderem, dass elektronische Nachweise durch Private und Behörden sicher ausgestellt und verwendet werden können und dass die technische Entwicklung nicht unnötig eingeschränkt wird.


Bemerkenswert: Die Vertrauensinfrastruktur soll nach aktuellem Bundes-Zeitplan voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 in Betrieb gehen - unabhängig von der verzögerten Einführung der E-ID.



6. Es geht ausdrücklich um mehr als einen

digitalen Ausweis

Die staatliche Infrastruktur ist offen für weitere elektronische Nachweise. Offizielle Beispiele reichen von Führerausweis und Wohnsitzbestätigung bis zu Diplomen, Mitgliederausweisen und weiteren Nachweisen.


Die parlamentarische Darstellung formuliert den größeren Rahmen ungewöhnlich klar:


«Grundlage für die digitale Transformation der Schweiz»


Für eine informierte Entscheidung ist deshalb nicht nur wichtig, was die E-ID heute kann, sondern auch, welchen Anwendungsraum die beschlossene Infrastruktur besitzt.


Status

Was wir damit meinen

● belegt / ausdrücklich genannt

steht in Gesetz, Botschaft oder offiziellen Projektunterlagen

○ beschlossen / vorgesehen

rechtlich oder projektseitig vorgesehen, aber nicht zwingend schon Alltag

◇ technisch anschlussfähig

Architektur erlaubt weitere kompatible

Nachweise; konkrete Nutzung noch nicht

beschlossen

? offen

zukünftige Anwendung, Reichweite oder

praktische Folge ist nicht belegt


Beispiele:

●/○: E-ID, elektronischer Führerausweis, Wohnsitzbestätigung,

Ausbildungsnachweise/Diplome und weitere elektronische Nachweise werden in offiziellen Unterlagen ausdrücklich genannt. ? Welche weiteren Lebensbereiche später tatsächlich angeschlossen werden und welche Bedeutung ein Verzicht dann praktisch hat, ist nicht pauschal beantwortet.


Systeme lesen heißt: Möglichkeit nicht mit Beschluss verwechseln - aber einen ausdrücklich geschaffenen Anschlussraum auch nicht übersehen.



7. Was bedeutet das für Ja und Nein?

Dieser Blog ist kein Aufruf zu einer bestimmten Haltung. Gerade weil das E-ID-Gesetz

angenommen wurde, bleiben die Fragen für beide Seiten relevant.


Wenn ich JA sage

Wenn ich NEIN sage

Welche neuen Möglichkeiten erhalte ich?

Welche Alternativen bleiben tatsächlich?

Welche technischen Abhängigkeiten

akzeptiere ich?

Welche zusätzlichen Kosten oder Wege

entstehen?

Welche Datenkontrolle ist konkret

vorgesehen?

Wo kann ich ohne E-ID weiterhin

gleichwertig handeln?

Welche weiteren Nachweise können in

derselben Infrastruktur liegen?

Kann der praktische Druck wachsen, obwohl kein gesetzlicher Zwang besteht?

Welche Grenzen sind heute garantiert?

Welche Grenzen meines Nein sind heute

garantiert?


Warum mache ich mir diese Arbeit?


Weil Menschen nur dann informiert entscheiden können, wenn sie verstehen, was die verwendeten Wörter tatsächlich garantieren - und welche Infrastruktur mit ihrer Entscheidung verbunden ist.


Lebenslogisches Sprachverständnis ist nicht dasselbe wie rechtliches, behördliches oder verfahrenslogisches Sprachverständnis. Deshalb öffnen wir Blackboxes - soweit die Quellen sie öffnen lassen.


Fünf Fragen zum Mitnehmen

1. Was genau wird zugesichert?

2. Wer ist daran gebunden?

3. Wo steht die verbindliche Grundlage?

4. Was kostet das Ja - und was kostet das Nein?

5. Was wissen wir, was ist nur möglich und was bleibt offen?



8. Glaube mir nicht. Lies selbst.

Die Methode funktioniert nur, wenn Originalaussage und Analyse getrennt bleiben. Deshalb hier die wichtigsten offiziellen Fundstellen.


1. E-ID-Gesetz / Abstimmungstext

Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische

Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID), Abstimmungstext zur Volksabstimmung vom 28. September 2025. Fundstelle: admin.ch -> E-ID-Gesetz -> Abstimmungstext / Fedlex.


2. Abstimmungsbüchlein, 28. September 2025

Besonders relevant: S. 6 («freiwillig und kostenlos», weitere elektronische Nachweise) und S.26 (keine Nutzungspflicht, analoge Bundesdienstleistungen, mögliches künftiges Obligatorium nur mit Gesetzesänderung, Gebühren bei Identifikation vor Ort).


3. Botschaft des Bundesrates vom 22. November 2023

BBl 2023 2842. Ausführliche Begründung zum BGEID; Bundesrat: freiwillig, kostenlos,

grösstmöglicher Schutz persönlicher Daten; Infrastruktur auch für kantonale /kommunale Behörden und Private.


4. Bundesamt für Justiz - «Staatliche E-ID»

Dort: «grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten» sowie Dokumentation zu Zielbild, Botschaft, Technologieentscheid und Verordnung.


5. eid.admin.ch - FAQ / Technologie

Dort wird zugleich von «voller Kontrolle» gesprochen und diese unter anderem mit

Sichtbarkeit der abgefragten Informationen, Zustimmung/Ablehnung, dezentraler Architektur und Unverknüpfbarkeit konkretisiert.


6. Aktueller Zeitplan

Bund, 30. Juni 2026: E-ID verzögert sich; die Vertrauensinfrastruktur soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 in Betrieb gehen.


Stand der Prüfung: 13. August 2026.

Hinweis: Diese Broschüre ist eine Lese- und Prüfhilfe, keine Rechtsberatung. Wo die Quellen keine eindeutige Antwortgeben, wird das als offen bezeichnet.

 
 
 

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